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    Immobilien-Lexikon.

    Die wichtigsten Begriffe rund um Verkauf, Grundbuch, Energie und Verwaltung – kurz definiert, ausführlich erklärt und auf die Praxis in Esslingen am Neckar und Stuttgart bezogen.

    Verkauf

    Wohnfläche

    Nach Wohnflächenverordnung berechnete Fläche – Dachschrägen und Balkone zählen nur anteilig.

    Maßgeblich ist bei Wohnimmobilien in der Regel die Wohnflächenverordnung (WoFlV): Räume unter 1 Meter Höhe zählen gar nicht, zwischen 1 und 2 Metern zur Hälfte, ab 2 Metern voll. Balkone, Loggien und Terrassen werden üblicherweise mit 25 %, in hochwertigen Lagen mit bis zu 50 % angesetzt. Keller, Heizungsraum und Garage zählen nicht zur Wohnfläche. Abweichungen von mehr als 10 % gegenüber der im Kaufvertrag oder Exposé genannten Fläche können Kaufpreisminderungen begründen – bei Altbauten in Esslingen mit ausgebautem Dachgeschoss lohnt deshalb eine saubere Neuberechnung vor der Vermarktung.

    Spekulationssteuer

    Steuer auf den Gewinn beim Verkauf innerhalb von zehn Jahren – mit Ausnahmen bei Eigennutzung.

    Wird eine vermietete oder nicht selbst genutzte Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkauft, ist der Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG als privates Veräußerungsgeschäft mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Maßgeblich sind die Daten der notariellen Kaufverträge, nicht die Übergabe. Steuerfrei ist der Verkauf, wenn die Immobilie im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt wurde – dabei genügen angebrochene Jahre. Geerbte Immobilien übernehmen die Frist des Erblassers. Die konkrete Beurteilung gehört in die Hand eines Steuerberaters.

    Kaufnebenkosten

    In Baden-Württemberg rund 8 bis 10 % des Kaufpreises zusätzlich zum Kaufpreis.

    In Baden-Württemberg setzen sich die Kaufnebenkosten zusammen aus 5,0 % Grunderwerbsteuer, rund 1,5 bis 2,0 % für Notar und Grundbuchamt sowie – falls ein Makler beteiligt ist – der Provision, die seit dem 23. Dezember 2020 bei selbst genutztem Wohneigentum hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird und üblicherweise 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer je Seite beträgt. Banken erwarten, dass die Nebenkosten aus Eigenkapital bezahlt werden, da sie nicht werthaltig besichert sind.

    Verkehrswert

    Der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Preis nach § 194 BauGB.

    Der Verkehrswert ist der Preis, der zum Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Er wird über drei genormte Verfahren ermittelt: Vergleichswertverfahren (üblich bei Eigentumswohnungen und Reihenhäusern), Sachwertverfahren (typisch bei selbst genutzten Einfamilienhäusern) und Ertragswertverfahren (bei vermieteten Objekten). Grundlage sind Bodenrichtwerte und Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse. Der Angebotspreis liegt in der Praxis leicht darüber, um Verhandlungsspielraum zu lassen – ein deutlich überhöhter Einstieg führt dagegen zu langer Vermarktungsdauer und späteren Preisabschlägen.

    Notaranderkonto & Fälligkeit

    Der Kaufpreis wird erst nach Vormerkung und Löschungsunterlagen fällig.

    Nach der Beurkundung trägt der Notar eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch ein, holt Löschungsunterlagen für alte Grundpfandrechte und – falls erforderlich – behördliche Genehmigungen ein. Erst wenn alle Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, versendet er die Fälligkeitsmitteilung; typischerweise vier bis acht Wochen nach dem Notartermin. Ein Notaranderkonto ist heute die Ausnahme und nur bei besonderem Sicherungsbedürfnis üblich, etwa bei Ablösung mehrerer Gläubiger. Das Eigentum geht erst mit der Umschreibung im Grundbuch über, die Übergabe erfolgt meist schon mit vollständiger Kaufpreiszahlung.

    Verkaufsunterlagen

    Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse, Wohnflächenberechnung und mehr.

    Für ein vollständiges Exposé und eine reibungslose Finanzierung des Käufers werden benötigt: aktueller Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse und Baubeschreibung, Wohnflächenberechnung, Energieausweis, Nachweise über Sanierungen und Wartungen, Gebäudeversicherungspolice sowie bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, die letzten Jahresabrechnungen und die Protokolle der Eigentümerversammlungen. Bei vermieteten Objekten kommen Mietverträge und die Nebenkostenabrechnungen hinzu. Die Beschaffung dauert erfahrungsgemäß zwei bis vier Wochen – sie sollte vor dem Start der Vermarktung abgeschlossen sein.

    Recht & Grundbuch

    Grundbuch

    Amtliches Verzeichnis beim Amtsgericht, das Eigentum und Belastungen einer Immobilie dokumentiert.

    Das Grundbuch wird beim zuständigen Amtsgericht geführt (für Esslingen am Neckar das Amtsgericht Esslingen) und besteht aus drei Abteilungen: Abteilung I nennt die Eigentümer, Abteilung II Lasten und Beschränkungen wie Wegerechte, Wohnrechte oder Nießbrauch, Abteilung III die Grundpfandrechte, also Grundschulden und Hypotheken. Beim Verkauf benötigt der Notar einen aktuellen Grundbuchauszug, der in der Regel nicht älter als drei Monate sein sollte. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse nachweist – also Eigentümer, Notare und Kaufinteressenten mit konkretem Kaufinteresse.

    Grundschuld

    Grundpfandrecht in Abteilung III des Grundbuchs, meist zur Absicherung eines Immobilienkredits.

    Anders als die Hypothek bleibt die Grundschuld auch dann bestehen, wenn das Darlehen längst getilgt ist – sie erlischt nicht automatisch. Beim Verkauf wird sie entweder gelöscht (Löschungsbewilligung der Bank plus notarielle Beglaubigung, Kosten meist 0,2 % der eingetragenen Summe) oder vom Käufer übernommen. Alte Grundschulden aus den 1970er- bis 1990er-Jahren sind häufig als Briefgrundschuld eingetragen: Fehlt der Grundschuldbrief, ist ein Aufgebotsverfahren nötig, das mehrere Monate dauern kann. Deshalb gehört die Prüfung von Abteilung III an den Anfang jeder Verkaufsvorbereitung.

    Teilungserklärung

    Notarielle Urkunde, die ein Gebäude in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum aufteilt.

    Die Teilungserklärung nach § 8 WEG legt fest, welche Räume einer Wohnung zugeordnet sind (Sondereigentum) und was allen gehört (Gemeinschaftseigentum: Dach, Fassade, Treppenhaus, tragende Wände). Sie enthält den Aufteilungsplan, die Miteigentumsanteile – Grundlage für den Verteilungsschlüssel der Kosten – und meist die Gemeinschaftsordnung mit Regeln zu Nutzung, Vermietung, Tierhaltung oder Sondernutzungsrechten an Gartenflächen und Stellplätzen. Käufer sollten sie vor dem Notartermin vollständig lesen: Sie bestimmt, was baulich verändert werden darf und welche Kosten anteilig anfallen.

    Erbengemeinschaft

    Mehrere Erben halten eine Immobilie gemeinsam – Verkauf nur einstimmig.

    Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht eine Erbengemeinschaft als Gesamthandsgemeinschaft: Niemand kann allein über die Immobilie verfügen, der Verkauf erfordert die Zustimmung aller Miterben. Vor dem Verkauf ist meist eine Grundbuchberichtigung nötig, die innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei ist; als Nachweis dient ein Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Einigen sich die Erben nicht, bleibt die Teilungsversteigerung – die regelmäßig deutlich unter dem Verkehrswert endet. Eine neutrale Wertermittlung als gemeinsame Verhandlungsbasis verhindert die meisten Konflikte.

    Energie

    Energieausweis

    Pflichtdokument beim Verkauf und bei Vermietung; gilt zehn Jahre.

    Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und dem Käufer bei Vertragsschluss übergeben werden. Schon im Inserat sind Pflichtangaben nötig: Ausweisart, Energieträger, Baujahr, Endenergiebedarf oder -verbrauch und Effizienzklasse. Es gibt zwei Varianten – den verbrauchsbasierten Ausweis auf Basis der Abrechnungen der letzten drei Jahre und den aussagekräftigeren bedarfsbasierten Ausweis auf Basis der Bausubstanz. Fehlende oder fehlerhafte Angaben sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit bis zu 10.000 € Bußgeld geahndet werden.

    Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

    Geförderter Sanierungsplan eines Energieberaters – bringt 5 % iSFP-Bonus auf Einzelmaßnahmen.

    Der iSFP wird von einem in der Energieeffizienz-Expertenliste geführten Berater erstellt und zeigt in aufeinander abgestimmten Schritten, wie ein Gebäude energetisch saniert werden kann – mit Kosten, Einsparung und Reihenfolge. Die Beratung selbst wird vom BAFA mit 50 % bezuschusst. Wer anschließend Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle umsetzt, erhält zusätzlich den iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten auf die Förderquote. Der Fahrplan ist damit in den meisten Fällen der wirtschaftlich sinnvolle erste Schritt vor einer Sanierung.

    Hausverwaltung

    WEG-Verwaltung

    Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Eigentümergemeinschaft nach WEG.

    Die WEG-Verwaltung umfasst die Organisation und Durchführung der Eigentümerversammlung, die Umsetzung der Beschlüsse, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, die Verwaltung von Rücklage und Gemeinschaftskonto sowie die Beauftragung von Handwerkern und Dienstleistern. Abzugrenzen ist sie von der Mietverwaltung (Verhältnis zum Mieter) und der Sondereigentumsverwaltung (die einzelne Wohnung eines Eigentümers). In der Region Esslingen und Stuttgart liegt die übliche Vergütung bei rund 20 bis 35 € je Einheit und Monat, abhängig von Objektgröße, Zustand und Leistungsumfang.

    Hausgeld

    Monatliche Vorauszahlung eines Wohnungseigentümers an die Eigentümergemeinschaft.

    Das Hausgeld deckt Betriebskosten, Verwaltervergütung, Versicherungen, Instandhaltung und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Ein Teil davon ist auf Mieter umlagefähig, die Rücklage und die Verwaltervergütung dagegen nicht. Käufer sollten vor dem Notartermin die letzten beiden Jahresabrechnungen, den aktuellen Wirtschaftsplan, die Höhe der Rücklage und die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen prüfen – dort stehen beschlossene Sanierungen und mögliche Sonderumlagen.

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