Hausverwaltung wechseln in Esslingen & Stuttgart
Ein Verwalterwechsel ist einfacher, als viele Eigentümer denken. Wir begleiten Eigentümergemeinschaften und Vermieter vom ersten Angebot über den Beschluss bis zur vollständigen Übergabe. Als zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG – mit Philipp Höhn als festem Ansprechpartner aus Esslingen am Neckar.
Wann sich ein Wechsel lohnt
Viele Gemeinschaften bleiben jahrelang bei einer Verwaltung, mit der sie nicht zufrieden sind – oft aus Sorge vor Aufwand und Fristen. Typische Gründe für einen Wechsel:
- Sie erreichen niemanden oder warten tagelang auf Antwort
- Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan kommen spät oder fehlerhaft
- Beschlüsse der Eigentümerversammlung werden nicht umgesetzt
- Instandhaltung und Handwerkeraufträge bleiben liegen
- Rücklage und Konten sind für Eigentümer nicht nachvollziehbar
- Ihr Verwalter hört auf oder findet keinen Nachfolger
So läuft der Verwalterwechsel – in vier Schritten
- 01
Angebote einholen und vergleichen
Meist übernimmt der Verwaltungsbeirat die Suche. Wir erstellen nach einem kurzen Gespräch und Blick auf die Anlage ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang und Vergütung pro Einheit.
- 02
Tagesordnung und Einladung
Abberufung des bisherigen Verwalters, Bestellung des neuen und Abschluss des Verwaltervertrags kommen als eigene Punkte auf die Tagesordnung. Die Einladung muss mindestens drei Wochen vor der Versammlung zugehen (§ 24 Abs. 4 WEG). Beruft der Verwalter nicht ein, kann der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder ein dazu ermächtigter Eigentümer einladen (§ 24 Abs. 3 WEG).
- 03
Beschluss in der Eigentümerversammlung
Der Verwalter kann jederzeit mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen abberufen werden – ein wichtiger Grund ist nicht nötig. Der alte Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung (§ 26 Abs. 3 WEG). Gerne stellen wir uns in der Versammlung persönlich vor.
- 04
Übergabe der Unterlagen
Der bisherige Verwalter muss alles herausgeben, was er für die Gemeinschaft verwaltet hat. Wir fordern die Unterlagen an, prüfen sie auf Vollständigkeit und übernehmen Konten, Verträge und laufende Vorgänge – Sie müssen sich darum nicht kümmern.
Was wir bei der Übergabe übernehmen
Wir fordern beim bisherigen Verwalter alle Unterlagen an und prüfen sie auf Vollständigkeit – fehlt etwas, kümmern wir uns darum.
- Beschluss-Sammlung und Protokolle
- Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne
- Kontoauszüge, Hausgeld- und Rücklagenkonten
- Wartungs-, Versicherungs- und Dienstleisterverträge
- Schlüssel, Pläne und offene Vorgänge
Mietverwaltung wechseln
Für Ihre vermietete Wohnung oder Ihr Mehrfamilienhaus ist der Wechsel noch einfacher: Sie kündigen den bisherigen Verwaltervertrag mit der vereinbarten Frist, wir übernehmen ab dem Stichtag.
Dazu gehören Mietkonto und Mahnwesen, Nebenkostenabrechnung, Mieterkommunikation, Handwerker und – wenn nötig – die Suche nach neuen Mietern. Ihre Mieter informieren wir über den Wechsel.
Sie verkaufen oder kaufen gerade eine vermietete Wohnung? Als Makler und Verwalter unter einem Dach regeln wir beides aus einer Hand.

Philipp Höhn
Geschäftsführer von ABOUT HOMES und verantwortlich für die Hausverwaltung. Er kennt Ihre Anlage, leitet Ihre Eigentümerversammlung und ist direkt erreichbar – ohne Callcenter und ohne wechselnde Sachbearbeiter.
Philipp und Lisa Höhn sind beide zertifizierte Verwalter nach § 26a WEG.
Jetzt planen, im Frühjahr beschließen
Die meisten Eigentümerversammlungen finden im Frühjahr statt. Wer den Wechsel dort beschließen möchte, sollte im Herbst und Winter Angebote einholen und den Antrag rechtzeitig zur Tagesordnung anmelden.
Ein neuer Verwalter wird für höchstens fünf Jahre bestellt (§ 26 Abs. 2 WEG). Läuft Ihre Bestellung demnächst aus, ist das ein guter Anlass, Angebote zu vergleichen.
Was kostet die neue Verwaltung?
Für die WEG-Verwaltung liegen die Kosten in Esslingen und Stuttgart meist zwischen 20 und 35 Euro pro Einheit und Monat. Mit dem Rechner erhalten Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Einschätzung per E-Mail – das verbindliche Angebot folgt nach einem Termin vor Ort.
- Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG
- WEG-, Miet- und Sondereigentumsverwaltung
- Esslingen, Stuttgart und Umgebung
- Persönlicher Termin vor Ort
- Begleitung der Eigentümerversammlung
Schritt 1/4 – Verwaltungsart
Welche Verwaltungsart benötigen Sie?
Häufige Fragen zum Verwalterwechsel
Wie wechsle ich die Hausverwaltung bei einer Eigentümergemeinschaft?
+
Die Eigentümerversammlung beschließt die Abberufung des bisherigen und die Bestellung des neuen Verwalters, jeweils mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der alte Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung (§ 26 Abs. 3 WEG). Danach übergibt der bisherige Verwalter alle Unterlagen, Konten und laufenden Vorgänge.
Brauchen wir einen wichtigen Grund, um den Verwalter abzuberufen?
+
Nein. Seit der WEG-Reform 2020 kann der Verwalter jederzeit ohne wichtigen Grund abberufen werden. Eine im Vertrag vereinbarte längere Laufzeit verlängert die Vergütungspflicht höchstens bis sechs Monate nach der Abberufung.
Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Verwalterwechsel?
+
Die meisten Eigentümerversammlungen finden im Frühjahr statt, wenn die Jahresabrechnung beschlossen wird. Wer wechseln möchte, holt am besten im Herbst und Winter Angebote ein, damit der Wechsel auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung kommt. Bei Bedarf ist auch eine außerordentliche Versammlung möglich.
Wie wechsle ich die Mietverwaltung für meine vermietete Wohnung?
+
Die Mietverwaltung (auch Sondereigentumsverwaltung) ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Verwalter. Sie kündigen ihn mit der vereinbarten Frist; wir übernehmen ab dem Stichtag Mietkonto, Mieterkommunikation, Nebenkostenabrechnung und Handwerkerkoordination und informieren Ihre Mieter über den Wechsel.
Was kostet eine neue Hausverwaltung in Esslingen und Stuttgart?
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Für die WEG-Verwaltung liegen die monatlichen Kosten in der Region meist zwischen 20 und 35 Euro pro Einheit – abhängig von Größe, Zustand und Leistungsumfang. Mit unserem Kostenrechner erhalten Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Einschätzung.
Können Eigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangen?
+
Ja. Seit dem 1. Dezember 2023 kann jeder Wohnungseigentümer in der Regel verlangen, dass die Gemeinschaft einen zertifizierten Verwalter bestellt (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). ABOUT HOMES ist zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG – den Nachweis legen wir jedem Angebot bei.
Wer ist bei ABOUT HOMES für die Hausverwaltung zuständig?
+
Die Hausverwaltung verantwortet Philipp Höhn, Geschäftsführer von ABOUT HOMES. Er ist Ihr fester Ansprechpartner – vom Angebot über die Eigentümerversammlung bis zur laufenden Betreuung.
Sprechen wir über Ihre Immobilie
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