Immobilienverkauf25. Juni 20267 min

    Immobilie geerbt in Baden-Württemberg – verkaufen, vermieten oder selbst nutzen?

    Erbschaftsteuer, Spekulationsfrist, Erbengemeinschaft: Was auf Erben in Esslingen und Stuttgart wirklich zukommt – und wie Sie in Ruhe die richtige Entscheidung treffen.

    Lisa Höhn

    Geschäftsführerin & Immobilienmaklerin

    Immobilie geerbt in Baden-Württemberg – verkaufen, vermieten oder selbst nutzen?

    Der erste Schritt: Nichts überstürzen

    Eine geerbte Immobilie ist selten „nur" ein Objekt. Sie ist verbunden mit Erinnerungen, Familiengeschichte und manchmal auch mit Konflikten. Deshalb der wichtigste Rat vorweg: Nehmen Sie sich Zeit. In den ersten Wochen müssen Sie keine großen Entscheidungen treffen – abgesehen von der Frage, ob Sie das Erbe annehmen (dafür haben Sie in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis).

    Erbschaftsteuer in Baden-Württemberg – die wichtigsten Freibeträge

    Die Erbschaftsteuer ist bundeseinheitlich geregelt. Für nahe Angehörige gelten folgende Freibeträge:

    • Ehepartner: 500.000 €
    • Kinder: 400.000 € pro Kind
    • Enkel: 200.000 €
    • Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 €

    Zusätzlich gilt eine Steuerbefreiung für das selbst genutzte Familienheim, wenn der überlebende Ehepartner oder ein Kind (bis 200 m² Wohnfläche) die Immobilie mindestens 10 Jahre selbst bewohnt. Verkauf oder Auszug vor Ablauf dieser Frist führt zur rückwirkenden Besteuerung.

    Die Spekulationsfrist – oft übersehen

    Wird die Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb durch den Erblasser verkauft, kann Spekulationssteuer anfallen. Die 10-Jahres-Frist läuft weiter, sie startet nicht neu. Das heißt: Hat der Verstorbene das Haus 1998 gekauft, können Sie es 2026 steuerfrei verkaufen. Wurde es 2020 gekauft, wäre bis 2030 Vorsicht geboten. Wichtige Ausnahme: Bei Selbstnutzung im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren entfällt die Spekulationssteuer.

    Erbengemeinschaft – die häufigste Hürde

    Ca. 60 % aller Erbimmobilien in unserer Region gehen an mehrere Erben. Eine Erbengemeinschaft kann eine Immobilie nur gemeinsam verkaufen, vermieten oder umbauen. Konsens ist Pflicht. In der Praxis führt das häufig zu:

    • Teilungsversteigerung, wenn keine Einigung erzielt wird. Ergebnis: meist 15–25 % unter Marktwert.
    • Auszahlungsmodellen, bei denen ein Erbe die anderen abfindet. Voraussetzung: eine belastbare Wertermittlung.
    • Gemeinsamem Verkauf am Markt, was fast immer das beste finanzielle Ergebnis liefert.

    Verkaufen, vermieten oder selbst nutzen? Eine kurze Entscheidungshilfe

    Verkaufen ist meist sinnvoll, wenn …

    • die Immobilie sanierungsbedürftig ist und Sie nicht investieren wollen
    • Sie in einer Erbengemeinschaft sind
    • Sie nicht in Esslingen/Stuttgart wohnen
    • Sie Liquidität benötigen (Pflichtteile, Ausgleichszahlungen)

    Vermieten kann passen, wenn …

    • die Substanz gut ist
    • Sie langfristig Vermögen aufbauen möchten
    • Sie mit einer möglichen Erbschaftsteuer-Bewertung von 15–25 % unter Verkaufswert kalkulieren können

    Selbst nutzen ist attraktiv, wenn …

    • das Objekt zu Ihrer Lebenssituation passt
    • Sie das Familienheim-Privileg nutzen wollen (10 Jahre Eigennutzung)
    • Sie ohnehin auf der Suche waren

    Der pragmatische erste Schritt

    Bevor Sie sich für einen Weg entscheiden, brauchen Sie eine belastbare Grundlage: den aktuellen Verkehrswert. Er ist die Basis für Erbschaftsteuer, Auszahlung von Miterben, Verkaufsentscheidung und Bank­gespräch.

    Als lokale Maklerin in Esslingen und zertifizierte Energieberaterin bewerte ich Erbimmobilien diskret und kostenlos – auf Wunsch auch mit einer schriftlichen Kurzstellungnahme, die Sie in der Erbengemeinschaft oder gegenüber dem Finanzamt verwenden können.

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    Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Steuerberater oder Notar.

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